"Georgischer Traum" beschleunigt Änderungen am Gesetz über Stiftungszuschüsse
Georgiens Regierungspartei “Georgischer Traum” beabsichtigt, den Prozess zur Änderung des Gesetzes über Stiftungszuschüsse zu beschleunigen. Die Parlamentssitzung zur Beratung der Änderungen soll am 17. April beginnen; anschließend werden die Änderungen in Ausschusssitzungen behandelt. Die Änderungen gelten für Botschaften, Konsulate und internationale Organisationen.
Gemäß den Änderungen gelten Mittel, die von in Georgien akkreditierten diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen sowie von Vertretern internationaler Organisationen bereitgestellt werden, nicht als Zuschüsse.
Die gleiche Regelung gilt, wenn die Mittel für Aktivitäten verwendet werden oder verwendet werden könnten, die aus den politischen oder öffentlichen Interessen einer ausländischen Regierung oder einer politischen Partei hervorgehen, oder wenn sie in direktem Zusammenhang mit den Aktivitäten der diplomatischen Vertretung selbst stehen.
In der Begründung schreiben die Verfasser, dass „der derzeitige Wortlaut des Gesetzes nicht auf die vorgenannte Beziehung zutrifft, es jedoch ratsam ist, dies entsprechend zu präzisieren, um eine einheitliche Auslegung des Gesetzes zu gewährleisten“.
„Die Vertretung einer internationalen Organisation sowie einer diplomatischen Vertretung/eines Konsulats dient naturgemäß dem Schutz und der Förderung der Interessen der jeweiligen Einrichtung (internationale Organisation oder Entsendestaat) im Gaststaat. Bei ihren Tätigkeiten nehmen die politischen oder öffentlichen Interessen, Ansätze oder Beziehungen der entsendenden Stelle oft einen zentralen Platz ein“, heißt es in der Erläuterung zu den Änderungen des Gesetzes „Über Zuschüsse“.
Mitglieder der georgischen Regierungspartei argumentieren, dass die Änderungen des Gesetzes über Zuschüsse die Beträge betreffen, die Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten von ihren jeweiligen Regierungen erhalten und direkt für die Tätigkeiten der diplomatischen Vertretungen ausgeben.
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