
Armenische Regierung stellt ab 1. April Sozialleistungen für arbeitsfähige Vertriebene aus Bergkarabach ein

Am 27. März kündigte Narek Mkrtchyan, der armenische Minister für Arbeit und Soziales, an, dass die armenischen Behörden ab dem 1. April die Sozialleistungen für arbeitsfähige Personen, die aus Bergkarabach vertrieben wurden, einstellen würden.
Mkrtchyan erklärte, dass die Regierung nicht weiterhin sowohl Leistungen gewähren als auch langfristige Programme umsetzen könne, und betonte, dass das vorrangige Ziel darin bestehe, den Bergkarabach-Armeniern zu einer sicheren Beschäftigung zu verhelfen. Dabei werden aber auch nach April 2025 weiterhin monatliche Zahlungen in Höhe von 50.000 Dram (ca. 125 US-Dollar) für Kinder unter 18 Jahren, Rentner über 63 Jahren, Menschen mit Behinderungen ersten und zweiten Grades und Familien, die einen Ernährer verloren haben, beibehalten. Die Beihilfe für diese Gruppen würde jedoch auf 40.000 Dram (ca. 100 US-Dollar) und im Juli weiter auf 30.000 Dram (ca. 75 US-Dollar) gesenkt werden.
„Wenn wir sie ständig von Zahlungen im Rahmen der kurzfristigen Programme abhängig machen, schaffen wir künstliche Hindernisse für die Menschen in Bergkarabach, an langfristigen Programmen teilzunehmen“, so Mkrtchyan. Er fügte hinzu, dass die Behörden einer vierköpfigen Familie Zertifikate im Wert von bis zu 20 Millionen Dram für den Kauf von Wohnraum in mehr als 400 Gemeinden in ganz Armenien anbieten.
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